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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 1114/12

Datum:
28.09.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
9 K 1114/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0928.9K1114.12.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Schulamtes für die T. B. vom 23. Februar 2012 wird hinsichtlich der Entscheidung über den Förderortwechsel in eine Förderschule aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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