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Verwaltungsgericht Aachen, 8 K 848/10

Datum:
01.02.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 848/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0201.8K848.10.00
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 7. Oktober 2009, mit dem Gebühren in Höhe von 42,50 EUR für den Antrag auf Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis-EG festgesetzt worden sind, wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 42,50 EUR zurückzuerstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 3/4 und der Kläger zu 1/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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