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Verwaltungsgericht Aachen, 7 L 185/12.A

Datum:
01.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 185/12.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0601.7L185.12A.00
 
Tenor:

1.              Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwalt T.     aus Aachen beigeordnet, § 166 VwGO i. V. m. §§ 114, 115, 121 Abs. 2 ZPO

2.              Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung

              a) untersagt, die Abschiebung des Antragstellers nach Italien zu betreiben,

              b) aufgegeben, der Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers nach Italien nicht durchgeführt werden darf.

              Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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