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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 1445/11

Datum:
03.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1445/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0703.7K1445.11.00
 
Tenor:

Der Gebührenbescheid des Beklagten über die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr vom 4. August 2011 wird aufgehoben, soweit der Kläger mit diesem Bescheid zu einer höheren Gebühr als 20,00 EUR herangezogen wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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