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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 70/12

Datum:
28.02.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 70/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0228.6L70.12.00
 
Tenor:

1. Frau X. , S.------straße , in B. , wird zum Verfahren beigeladen.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
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