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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 328/12

Datum:
27.08.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 328/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0827.6L328.12.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller entsprechend seinem Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis vom 11. Januar 2012 zum Betrieb eines Straßencafés bis zum 31. Oktober 2012 das Aufstellen von fünf Tischen mit jeweils vier Stühlen auf der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Hotel "I. " in N. , S.--straße, zu gestatten.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.

 
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