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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 165/12

Datum:
20.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 165/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0420.6L165.12.00
 
Tenor:

I. 1. Die Durchsuchung der Wohnung einschließlich eines etwaigen wohnungsintegrierten Briefkastens und eines etwaigen nicht wohnungsintegrierten Hausbriefkastens sowie einschließlich etwaiger Nebengelasse der Wohnung (z.B. Garage) des Antragsgegners in der N.-----straße in B. und etwaiger auf ihn zugelassener Kraftfahrzeuge wird zum Zweck der Beschlagnahme von Gegenständen und Dokumenten wie insbesondere von Unterlagen zu Mitgliederbestand, Finanzierung und Funktionsweise, Unterlagen zu Clubsitzungen sowie gefasste Beschlüsse oder Rundschreiben, Ankündigungen und Einladungen nebst Verteiler- und Bezugslisten, schriftliche Aufzeichnungen über Vereinbarungen mit dem Club, Abzeichen, Insignien und andere Symbole des Clubs, Kontoverbindungen mit Kontounterlagen, EC-Karten, Kontokarten, PIN-/TAN-Listen und Bargeldbeträge mit Kassenaufzeichnungen sowie zum Zwecke des Auffindens, der vorläufigen Sicherstellung und der Mitnahme von PCs und digitalen Speichermedien,

die als Beweismittel dafür dienen können, die Aktivitäten des Vereins "C. MC Chapter Aachen" sowie dessen Teilorganisationen "D. MC Chapter Aachen", "D. MC Chapter Alsdorf", "D. MC Chapter Düren", "Y. MC Aachen" und "E. MC Heinsberg" sowie hierauf bezogene Tätigkeiten des Antragsgegners weiter aufzuklären, wird angeordnet. 2. Die Beschlagnahme von Gegenständen, die bei der Durchführung der in Ziffer 1. angeordneten Durchsuchung gefunden werden und die als Beweismittel im Sinne der Ziffer 1. dienen können, wird angeordnet.

Ausgenommen von der Beschlagnahme sind die von der Durchsuchungsanordnung erfassten PCs und digitalen Speichermedien, weil deren Eignung als Beweismittel erst nach Durchsicht der vom Antragsteller im Rahmen der Durchsuchung sichergestellten Datenträger beurteilt werden kann.

Der demgegenüber auf die Anordnung der Beschlagnahme von digitalen Speichermedien gestellte Antrag - in Bezug auf PCs hat der Antragsteller einen solchen Antrag zutreffend nicht gestellt - wird abgelehnt.

3. Die Durchsuchung der Wohnung des Antragsgegners in der N.-----straße in B. einschließlich eines etwaigen wohnungsintegrierten Briefkastens und eines etwaigen nicht wohnungsintegrierten Hausbriefkastens sowie einschließlich etwaiger Nebengelasse der Wohnung (z.B. Garage) und etwaiger auf ihn zugelassener Kraftfahrzeuge und zum Zwecke der Sicherstellung des mit der Verfügung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2012 (402 - 57.07.12 - Anlage 1 zur Antragsschrift) beschlagnahmten Vereinsvermögens des Vereins "C. MC Chapter Aachen" sowie dessen Teilorganisationen "D. MC Chapter Aachen", "D. MC Chapter Alsdorf", "D. MC Chapter Düren", "Y. MC Aachen" und "E. MC Heinsberg"

wird angeordnet.

Sofern der Antragsteller nicht Vorstandsmitglied des verbotenen Vereins oder einer seiner Teilorganisationen ist, dürfen Sachen des Vereinsvermögens in seinem Gewahrsam nur aufgrund eines besonderen Sicherstellungsbescheids sichergestellt werden, der ihm spätestens vor der tatsächlichen Sicherstellung bekannt gegeben werden muss.

4. Die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens trägt der Antragsgegner.

II. Der Antragsteller wird mit der Zustellung dieses Beschlusses im Wege der Amtshilfe beauftragt.

 
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