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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 944/11

Datum:
29.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 944/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:1129.5K944.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 2. Mai 2011 verpflichtet, der Klägerin eine Baugenehmigung für die Anbringung einer beleuchteten Werbetafel an dem Gebäude L. 00 in B. (Gemarkung B. ) zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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