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Verwaltungsgericht Aachen, 3 K 2277/10

Datum:
28.08.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 2277/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0828.3K2277.10.00
 
Tenor:

Die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigungen vom 17. Februar 2010, 20. Juli 2010 und 2. August 2010 werden teilweise aufgehoben, und zwar soweit darin die Errichtung und der Betrieb eines Werbepylons mit der Aufschrift "Media Markt" auf dem Grundstück G1 zugelassen wird.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungs-schuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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