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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 455/12

Datum:
30.10.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 455/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:1030.2L455.12.00
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem minderjährigen Antragsteller vorläufig ab dem 1. November 2012 bis zum Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2012/2013 Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII in Form der Übernahme der Kosten für die Beschulung in der privaten I. -Schule in C. einschließlich der Internatskosten zu bewilligen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsteller zu 1/3 und die Antragsgegnerin zu 2/3.

 
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