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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 426/12

Datum:
02.10.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 426/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:1002.2L426.12.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 2 K 1903/12 erhobenen Klage gegen die Rücknahmeverfügung der Antragsgegnerin vom 5. Juli 2012 wird hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 wiederhergestellt und die Aufhebung der Vollziehung (hier: Entstempelung der Kennzeichenschilder) mittels erneuter Stempelung der Kennzeichen sowie Löschung der Außerbetriebsetzung in den Fahrzeugdaten angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 3/4 und der Antragsteller zu 1/4.

2. Der Streitwert wird auf 1.250 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

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