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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 703/11

Datum:
03.01.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
2 K 703/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0103.2K703.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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