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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 2342/10

Datum:
27.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 2342/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0327.2K2342.10.00
 
Tenor:

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 25. November 2010 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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