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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 114/12

Datum:
02.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 114/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0502.1L114.12.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die am 8. November 2010 ausgeschriebene Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters am Gymnasium I. (A 16 BBesO) mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin auf diese Stelle unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin je zur Hälfte; im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

2. Der Streitwert wird auf 19.884,48 EUR festgesetzt.

 
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