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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 424/11

Datum:
05.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 424/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0705.1K424.11.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die in der Zeit vom 23. Juni 2008 bis 31. Dezember 2010 aufgewandten Jugendhilfeleistungen in Höhe von 143.624,79 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klageerhebung zu erstatten. Darüber hinaus wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Kosten für die Leistungen im Hilfefall B. G. in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zur Übernahme der Hilfe durch die Beklagte zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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