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Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 51/11

Datum:
15.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 51/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0215.9L51.11.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 211/11 gegen die Genehmigung des Antragsgegners vom 2. Februar 2011 wird wiederhergestellt, soweit mit diesem Bescheid die Errichtung einer Sekundarstufe II genehmigt wird.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt 1/2 der Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin sowie die Gerichtskosten tragen der Antragsgegner und die Beigeladenen jeweils zu ein Sechstel. Der Antragsgegner und die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils zu 1/2 selbst.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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