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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 1940/10

Datum:
07.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1940/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:1007.9K1940.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des ihm gegenüber aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des gegenüber dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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