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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 1210/10

Datum:
15.07.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1210/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0715.9K1210.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 17. Juni 2010 verpflichtet, für den Kläger die Schülerfahrkosten für das Schuljahr 2010/2011 mit Ausnahme des Monats Juli 2011 in Höhe der für den Besuch des S. -Gymnasiums anfallenden Schülerfahrkosten zu übernehmen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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