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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 1205/10

Datum:
17.06.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1205/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0617.9K1205.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides seines Verwaltungsrates vom 23. Juni 2010 verpflichtet, für die Klägerin die Schülerfahrkosten für das Schuljahr 2010/2011 in Höhe der für den Besuch des S. -Gymnasiums anfallenden Schülerfahrkosten zu übernehmen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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