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Verwaltungsgericht Aachen, 7 L 320/11.A

Datum:
19.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 320/11.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0919.7L320.11A.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwalt X. aus F. beigeordnet, § 166 VwGO i. V. m. §§ 114, 115, 121 Abs. 2 ZPO

2. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung a) untersagt, die Abschiebungsanordnung vom 17. August 2011 zu vollziehen.

b) aufgegeben, der Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers nach Italien vorläufig nicht durchgeführt werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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