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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 49/11

Datum:
08.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 49/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0208.6L49.11.00
 
Tenor:

I. Zum Verfahren werden beigeladen:

Frau T. L. und

das minderjährige Kind B. L. , gesetzlich vertreten durch seine Mutter, die Beigeladene zu 1.,

beide wohnhaft: Q.-----weg , X. .

II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I. -P. K. aus I1. wird abgelehnt.

III. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechts-schutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

IV. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
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