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Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 1174/10

Datum:
18.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 1174/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0218.6K1174.10.00
 
Schlagworte:
Polizeirecht; Widerruf; Folgenbeseitigungsanspruch; Strafanzeige
Normen:
BGB § 1004
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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