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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 1390/09

Datum:
19.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1390/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0519.5K1390.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 2. Juli 2009 verpflichtet, der Klägerin Ausbildungsförderung für ihre Ausbildung an der Hogeschool Zuyd in Heerlen/Niederlande für die Zeit von September 2009 bis August 2010 in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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