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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 755/09

Datum:
28.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 755/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0328.2K755.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15. April 2009 verpflichtet, der Klägerin für die Tochter M. E. Unterhaltsvorschussleistungen für den Zeitraum ab dem 1. April 2009 (Beginn des Monats der Antragstellung bis zum 30. Aprili 2009 (Ende des Monats, in dem der Ablehnungsbescheid erging) zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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