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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 46/11

Datum:
23.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 46/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0323.1L46.11.00
 
Schlagworte:
Beamter; Dienstaufsicht; Politisch; Mäßigung
Normen:
GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr in begründeten Fällen einen Beamten zur Beobachtung seiner außerdienstlichen politischen Tätigkeit in dem Verein "Q.O." einer besonders engen Dienstaufsicht unterstellt.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,‑ € festgesetzt.

 
1 2345678910111213141516
 

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