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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 272/11

Datum:
22.07.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 272/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0722.1L272.11.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung einer von der Antragstellerin noch zu erhebenden zulässigen Klage wird angeordnet, soweit sie sich gegen den am 12. Juli 2011 verfügten Widerruf der Betriebserlaubnis richtet, und wiederhergestellt, soweit mit ihr die Untersagung des Betriebs der Jugendhilfeeinrichtung der Antragstellerin in I. angegriffen wird.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

 
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