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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 253/11

Datum:
16.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 253/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0916.1L253.11.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Schulkonferenz des Gymnasiums I. auch den Antragsteller als geeigneten Bewerber zu benennen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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