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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 460/11

Datum:
30.06.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 460/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2011:0630.1K460.11.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Zeugnisses der T. Aachen vom 14. Januar 2011 verurteilt, über die Ausbildung der Klägerin bei der T. Aachen vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2010 ein neues Zeugnis zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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