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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 1439/09

Datum:
29.01.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1439/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2010:0129.9K1439.09.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Unterrichtsausschluss in dem Bescheid des Beklagten vom 16. Juni 2009 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide des Schulamtes für den Kreis E. vom 16. Juli 2009 rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

 
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