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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 1370/08

Datum:
15.01.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1370/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2010:0115.7K1370.08.00
 
Tenor:

Im Umfang der Klagerücknahme wird das Verfahren eingestellt.

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 4. Juni 2008 wird insoweit aufgehoben, als darin für die Verlängerung der Ruhezeiten ein den Betrag von 947,31 EUR übersteigender Betrag enthalten ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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