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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 1041/08

Datum:
19.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1041/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2010:0319.7K1041.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 9. März 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31. März 2008 verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7 WHG zur Einleitung von maximal 101l/s Mischwasser aus dem RÜB F.---gasse in I. -T. in der L. Bach neu zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte und der Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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