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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 393/10

Datum:
24.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 393/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2010:0924.6L393.10.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 6 K 1695/10 erhobenen Klage des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung des An-tragsgegners vom 23. September 2010 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zustellung des Beschlusses durch Telefaxübermittlung wird angeordnet.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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