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Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 121/10

Datum:
23.04.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 121/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2010:0423.3L121.10.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 582/10 wird angeordnet, soweit der Beklagte auch die Fahrerlaubnis der Klassen M, L und S widerrufen hat, im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zu drei Viertel, der Antragsgegner zu einem Viertel.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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