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Verwaltungsgericht Aachen, 2 M 23/09

Datum:
29.01.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 M 23/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2010:0129.2M23.09.00
 
Tenor:

Auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers wird dem Voll-streckungsschuldner ein Zwangsgeld von 5.000 EUR für den Fall angedroht, dass er der ihm durch Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 11. September 2007 - 2 K 1574/05 -, auferlegten Verpflichtung zur Bewilligung der dem Kläger durch den Besuch der B. -D. -Schule für das Schuljahr 2005/206 entstandenen Kosten nicht binnen 10 Tagen nach Zustellung dieser Entscheidung nachkommt.

Die Kosten des Vollstreckungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Vollstreckungsschuldner.

 
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