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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 911/08

Datum:
04.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 911/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2010:1004.2K911.08.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 1. April 2008 wird aufgehoben, soweit die festgesetzte Ersatzforderung hinsichtlich der im Zeitraum vom 13. Oktober 2006 bis zum 29. Februar 2008 geleisteten Unterhaltsvorschussleistungen einen Betrag von 1.624.- Euro übersteigt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Klägerin und der Beklagte je zu 1/2.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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