Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 2026/08

Datum:
27.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 2026/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2010:0527.2K2026.08.00
 
Tenor:

Die Bescheide des Beklagten vom 9. September 2008 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Anträge der Kläger auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der F.-------straße in N. stadteinwärts für die Fahrzeuge mit den Kennzeichen 00000(Kläger zu 1.) und 11111 (Klägerin zu 2.) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 1/2 und die Kläger zu 1. und zu 2. je zu 1/4. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank