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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 61/10

Datum:
17.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 61/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2010:0317.1L61.10.00
 
Tenor:

Gemäß § 65 Abs. 1 VwGO werden

Herr E. L. , O.--------straße 11, 00000 B.,

Frau D. S. , X. -M. -Straße 11, 00000 I. ,

beigeladen, da ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.

2. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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