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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1605/08

Datum:
25.11.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1605/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2010:1125.1K1605.08.00
 
Tenor:

1. Die dienstliche Beurteilung vom 5. Januar 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Innenministeriums NRW vom 2. Juli 2008 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, für den Zeitraum vom 1. März 2002 bis zum 31. Juli 2005 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue dienstliche Beurteilung über den Kläger zu erstellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

2. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

 
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