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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 129/09

Datum:
20.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 129/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2010:0520.1K129.09.00
 
Tenor:

Die dienstliche Beurteilung vom 24. November 2008 wird aufgehoben. Der Beklagten wird verurteilt, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des Vollstreckungsbetrages Betrages leistet.

 
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