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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 959/08

Datum:
13.02.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 959/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2009:0213.9K959.08.00
 
Tenor:

Im Umfang der Klagerücknahme wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich allfälliger verweisungsbedingter Mehrkosten.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor eine Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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