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Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 287/07

Datum:
17.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 K 287/07
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2009:0417.6K287.07.00
 
Tenor:

Auf die Erinnerung des Beklagten werden die nach dem rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 11. Juli 2007 von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten unter Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Aachen vom 18. Oktober 2007 auf

302,- EUR

festgesetzt.

Die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens trägt die Klägerin.

 
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