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Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 1755/08

Datum:
07.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 1755/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2009:0907.6K1755.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Nutzung des Spielplatzes M.---straße (Spielbetrieb) innerhalb der Ruhezeiten und die nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Spielplatzes (Missbrauch) zu unterbinden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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