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Verwaltungsgericht Aachen, 4 K 1466/08

Datum:
10.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1466/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2009:0910.4K1466.08.00
 
Tenor:

Der Vorauszahlungsbescheid des Beklagten vom 27. Dezember 2006 wird aufgehoben, soweit höhere Vorauszahlungen als 81.564,27 EUR gefordert werden.

Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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