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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 130/09

Datum:
08.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 130/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2009:0408.2L130.09.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 12. März 2009 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

 
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