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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 1278/08.A

Datum:
06.07.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1278/08.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2009:0706.2K1278.08A.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung der Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Juni 2006 verpflichtet, festzustellen, dass im Falle des Klägers hinsichtlich Kamerun ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt. Ziffer 4 des Bescheides vom 12. April 2006 wird aufgehoben, soweit damit die Abschiebung nach Kamerun angedroht wird.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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