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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 1428/06

Datum:
25.04.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1428/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0425.9K1428.06.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und der Beklagte zu 1. jeweils zur Hälfte. Die Klägerin trägt ihre außergerichtlichen Kosten zur Hälfte sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. Der Beklagte zu 1. trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zur Hälfte sowie seine eigenen außergerichtlichen Kosten.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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