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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 1383/06

Datum:
12.12.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1383/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:1212.9K1383.06.00
 
Tenor:

In dem Umfang der Klagerücknahme wird das Verfahren eingestellt.

Der Bescheid des Beklagten vom 5. Juli 2006 und dessen Widerspruchsbescheid vom 11. August 2008 werden aufgehoben, soweit die Erstattung von Schülerfahrkosten zum Besuch des Praktikums im Schuljahr 2004/2005 abgelehnt worden ist, und der Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger Schülerfahrkosten für den Zeitraum vom 2. August 2004 bis zum 31. Juli 2005 in Höhe von 632,32 EUR zu erstatten.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu einem Drittel und der Beklagte zu zwei Dritteln.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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