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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 846/07

Datum:
07.03.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 846/07
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0307.7K846.07.00
 
Tenor:

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 26. Juli 2007 wird aufgehoben, soweit mit ihm die Klägerin zu einer höheren Verwaltungsgebühr als 9.701,-- EUR herangezogen wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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