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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 1800/05

Datum:
20.05.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1800/05
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0520.7K1800.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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