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Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 898/07

Datum:
03.01.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 898/07
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0103.6K898.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Abänderung des Festsetzungs- und Zuweisungsbescheids vom 31. März 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Juli 2007 verpflichtet, der Klägerin Zahlungs-ansprüche zur Beantragung der Betriebsprämie auch für das Grundstück Gemarkung T. , Flur , Flurstück , zuzuweisen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungs-betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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